Für Selbstständige

Als Selbstständige(r) ist man mit etlichen rechtlichen Heraus­forderungen konfrontiert – von der Gründung, über den laufenden Betrieb bis zur Abwicklung eines Unternehmens oder einer Kanzlei. Für Selbstständige in freien Berufen wie z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten, Apotheker oder Rechts­anwälte gelten dabei oftmals zusätzlich besondere rechtliche Vorgaben, an die Gewerbe­treibende nicht gebunden sind.

Die rechtliche Unterstützung von Selbst­ständigen ist seit jeher einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Wir unterstützen Selbstständige umfassend in allen rechtlichen Angelegen­heiten und stellen unsere spezielle Kompetenz und Erfahrung gerne in den Dienst dieser „Berufsgruppe“.

Angefangen bei allgemeiner Beratung, über die Gestaltung von Verträgen oder auch Vertrags­mustern bis zur Vertretung in streitigen Auseinander­setzungen außergerichtlich und vor Gericht. Punktuell, wenn es um Unterstützung bei einzelnen Rechts­fragen bzw. konkreten Streitig­keiten geht, oder als dauerhafter externer Partner für alle rechtlichen Fragen.

Konkret auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Verträge schaffen rechtliche Sicherheit – für alle Beteiligten. Sich im geschäftlichen Verkehr auf kostenlose Vertragsmuster zu verlassen, ist deswegen oft nicht ratsam und sehr gefährlich. Denn sie können schlichtweg nicht jeden Einzelfall angemessen erfassen: So wie Ihr Unternehmen kein Unternehmen „von der Stange“ ist, müssen Verträge, AGB und Vertragsmuster exakt auf Ihr Geschäftsmodell und Unternehmen zugeschnitten sein.

Angefangen beim Mietvertrag oder Pachtvertrag, aber auch bei Kaufverträgen / Leasingverträgen, Dienst- oder Werkverträgen mit Beratern und Handwerkern oder der Finanzierung von Maschinen, Geräten oder Firmenfahrzeugen: anwaltliche Unterstützung in der Vertragsprüfung, Vertragserstellung und ggfs. Vertragsverhandlung ist deshalb eine wertvolle Investition in das eigene Unternehmen, die eigene Kanzlei oder Praxis.

Wir unterstützen Sie in Vertragsangelegenheiten mit viel Erfahrung aus unserer Tätigkeit als Unternehmensjuristen und Anwälte. Wir prüfen Verträge, wir gestalten Einzelverträge – vom Kaufvertrag bis hin zu Lizenzverträgen im Marken- oder Urheberrecht – und erstellen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Musterverträge oder AGB.

Wenn Sie Unterstützung bei der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung Ihrer Verträge benötigen – kontaktieren Sie uns gerne!

Gewerbliche Unternehmer und Angehörige freier Berufe kommen mit dem Gesellschaftsrecht in Berührung, sobald sich mehrere Personen zu einem Unternehmen bzw. einer Kanzlei zusammenschließen.

Haftungsbegrenzung ist ein wichtiges Thema, dem man sich bei der Wahl der richtigen Rechtsform für ein gewerbliches Unternehmen und einer Kanzlei oder Praxis widmen sollte. Ist die richtige Rechtsform gefunden, sollte die Gesellschaft vertraglich exakt auf das konkrete Unternehmen und die Gesellschafter(persönlichkeiten) zugeschnitten werden. Denn bei jeder Form der unternehmerischen Zusammenarbeit, ist es von Beginn an wichtig, die Gesellschaft im Innenverhältnis, aber auch nach außen verlässlich zu strukturieren und zu organisieren. Schließlich können sich die Umstände einer Selbstständigkeit verändern und es notwendig machen, die ursprüngliche Rechtsform neuen Geschäftsmodellen, Strukturen (neue (Mit-)Inhaber, Ausscheiden von Gesellschaftern etc.) oder Haftungsrisiken anzupassen. Das gilt für gewerbliche Unternehmen wie für Freiberufler gleichermaßen.

Und nicht zuletzt vermeidet eine verlässliche gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung bei persönlichen Auseinandersetzungen oder wirtschaftlichen Schieflagen zusätzliche rechtliche Auseinandersetzungen, die von unklaren gesellschaftsvertraglichen Regelungen nur befördert werden würden.

Anwaltliche Beratung und Begleitung im Gesellschaftsrecht ist deshalb in allen Phasen einer Selbstständigkeit sinnvoll, um persönlichen (Haftungs-)Risiken effektiv zu begegnen. Wir begleiten Sie in der Selbstständigkeit in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – ob Gründung oder Umstrukturierung, Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Praxen oder Kanzleien oder bei der Erstellung, Prüfung oder Verhandlung gesellschaftsrechtlicher Verträge.

RA Dr. Sven Keusch ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung in der Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht ist er in unserer Kanzlei der richtige Ansprechpartner, wenn es v. a. um gesellschaftsrechtliche Fragestellungen – auch und gerade für freie Berufe – geht.

Nehmen Sie HIER direkt mit Dr. Sven Keusch Kontakt auf!

Schlechte Zahlungsmoral verursacht vor allem personell und finanziell einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand. Aber schlechte Zahlungsmoral kann auch weitere gravierende Folgen haben: Werden Außenstände in der Summe zu groß, kann das zu finanziellen Engpässen und damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten führen. Gerade diese Situation gilt es im Vorfeld zu vermeiden und eigene rechtliche Risiken zu vermeiden.

Der richtige Ansatz zur Lösung dieses Problems ist anwaltliches Forderungsmanagement. Um säumige Zahler trotz effizienter Forderungsbeitreibung nicht unnötig zu brüskieren, ist es wichtig, unterschiedlichen Situationen und „Mahnstufen“ Rechnung zu tragen. Das erfordert einen sinnvoll abgestuften außergerichtlichen Mahnvorgang, aber auch konsequentes gerichtliches Vorgehen, sofern es notwendig wird.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung bei der Beitreibung überfälliger Forderungen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes (unverbindliches) Gespräch!

Auch in kleineren unternehmerischen Einheiten kann das Arbeitsrecht eine wichtige Rolle spielen. So können sich beispielsweise Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ergeben. Gerade in diesem Bereich sollten kleinere Unternehmen verlässlich anwaltlich beraten sein, vor allem, wenn die Anzahl der Mitarbeiter durch Teilzeitangestellte, Elternzeit- oder Pflegezeitvertretungen etc. nicht ganz einfach zu berechnen ist.

Für Unternehmen jeder Größe, aber auch für freiberuflich arbeitende „Einzelkämpfer“ ist zudem Scheinselbstständigkeit ein nicht zu unterschätzendes Thema. Denn die Zusammenarbeit mit einem „festen freien Mitarbeiter“ bzw. einem Haupt-Auftraggeber birgt für beide Seiten ein erhebliches finanzielles und strafrechtliches Risiko, vor allem wenn die Zusammenarbeit faktisch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist.

Aus diesem Grund beraten und vertreten wir Einzelunternehmer, kleine Unternehmen, Start-ups, Kanzleien oder Arztpraxen etc. in diesen und allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Zudem prüfen und erstellen wir natürlich Arbeitsverträge, begleiten arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen und setzen Ansprüche bei Bedarf vor Gericht durch.

Benötigen Sie unsere Hilfe, zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns HIER direkt oder rufen Sie uns an unter 089 / 23 23 87 25‑0.

Als Selbstständiger verfügt man meist nicht über einen eigenen Juristen im Unternehmen bzw. eine Rechtsabteilung. Dennoch kommt es auch dann vor, dass man immer wieder einmal juristischen Rat im geschäftlichen Alltag benötigt, auch wenn es vermeintlich nur um Kleinigkeiten geht.

In solchen Fällen arbeiten wir für Sie wie eine „externe Rechtsabteilung“. Wir vereinbaren mit Ihnen eine monatliche Kostenpauschale, für Sie in einem festlegten Umfang auf unsere Beratungsleistungen zugreifen können oder rechnen unsere Beratungsleistungen für Sie auf Basis einer Stundenauflistung exakt nach Aufwand ab. So können Sie auch bei kleineren juristischen Fragen im Berufsalltag kurz anrufen oder eine E-Mail schreiben, erhalten kurzfristig Antwort und müssen sich keine Sorgen um ausufernde Kosten machen. Lässt sich eine Frage nicht am Telefon oder per E-Mail klären, stehen wir deutschlandweit für persönliche Termine zur Verfügung.

Wenn Sie Interesse haben, mit uns wie mit einer externen Rechtsabteilung zusammenzuarbeiten, sprechen Sie uns gerne direkt und unverbindlich an.

Der Betrieb einer Arztpraxis, Praxisgemeinschaft oder eines Ärztehauses bringt rechtliche Herausforderungen mit sich, die andere Selbstständige nicht bzw. nicht in dieser Form betreffen.

RAin Kerstin Keusch ist Fachanwältin für Medizinrecht und mit spezifischen Anforderungen an die Beratung und Vertretung von Medizinern vertraut. Damit ist sie in unserer Kanzlei die richtige Ansprechpartnerin für Sie, wenn Sie als Arzt bzw. Zahnarzt rechtliche Unterstützung benötigen.

Erfahren Sie mehr über unsere spezifische Beratung im Medizinrecht.

Ansprechpartner
Dr. Sven Keusch, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kerstin Keusch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin