Medizin­recht

Recht für Ärzte und Angehörige von Heilberufen

Die Kanzlei Dr. Keusch Rechtsanwälte hat es sich zur Aufgabe gemacht, Human- und Zahnmediziner, Apotheker sowie Angehörige weiterer Heilberufe ganzheitlich zu betreuen. Durch unsere Spezialisten werden Sie bei juristischen und organisatorische Fragen entlastet und können sich so auf Ihre zentralen beruflichen Aufgabe konzentrieren. Wir geben Ihnen rechtliche Sicherheit und Zeit für das Wesentliche.

Aus diesem Grund bietet unsere Kanzlei den Angehörigen dieser Berufsgruppen umfassende Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen

  • Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte
  • Berufsrecht weiterer Heilberufe
  • Zivilrechtliche Haftung der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker (Arzthaftungsrecht, Apothekerhaftung)
  • Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
  • Vertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht bezüglich Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften
  • Recht der Medizinischen Versorgungszentren
  • Kooperationsformen von Ärzten
  • Vergütungsrecht bezüglich gesetzlich Versicherter und Privatpatienten
  • Gewerblicher Rechtsschutz im Medizinrecht
  • Rechtliche Beratung zum Thema Jobsharing

Dieses medizinrechtliche Angebot erweitern wir durch Rechtsgebiete, mit denen insbesondere selbständige niedergelassene Mediziner im Rahmen ihrer Praxistätigkeit regelmäßig in Berührung kommen

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht für Praxisräume
  • Datenschutzrecht
  • Forderungsbeitreibung
  • Eheverträge
  • Fragen der Praxisfinanzierung
  • Mediation bei Konflikten zwischen Gesellschaftern oder innerhalb eines Praxis- oder Apothekenteams


Recht für Patienten

Als Patient ist es meist schwierig, seine Rechte zu kennen und seine rechtlichen Interessen zu formulieren und durchzusetzen. Hier stärkt eine fundierte Beratung und eine klare Analyse der Ausgangslage Ihre Position. Unsere Kanzlei vertritt Patienten umfassend in allen medizinrechtlichen Fragen.

Folgende Bereichen stehen bei der Beratung und Vertretung im Vordergrund

  • Ansprüche gegenüber Ärzten, Zahnärzten und Angehörigen anderer Heilberufe aus fehlerhafter Behandlung (Arzthaftungsrecht)
  • Ansprüche von Patienten/Versicherten gegenüber ihren privaten und gesetzlichen Krankenkassen
  • Ansprüche von Patienten/Versicherten gegenüber Pflegekassen
  • Ansprüche von Patienten/Versicherten gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Ansprüche von Patienten gegen Hersteller von Medizinprodukten (Medizinprodukterecht)
  • Erstellung und Überprüfung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Durchsetzung von Patientenrechten
Ansprechpartner
Kerstin Keusch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin